Nullbeleg drucken:
Nullbeleg nachdrucken:
Der Jahresbeleg ist wie jeder normale Monatsbeleg am Ende des Monats nach dem letzten Umsatz, bzw. vor einem neuen Umsatz im Folgemonat zu drucken.
Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember
- Im Reiter „FUNK“ den Button „Nullbeleg drucken“ auswählen.
- Dieser Beleg muss bis spätestens 15.02. mit der BMF BelegcheckApp überprüft werden.
- Die App „BMF Beleg Check“ wir im App-Store/Google Play Store für das mobile Endgerät zur Verfügung gestellt. Diese bitte laden und installieren.
- Nach dem Scannen des QR-Codes müssen Sie noch den Authentifizierungs-Code eingeben. Diesen finden Sie in Ihrem persönlichen Finanzonline-Portal.
- Bei erfolgreicher Prüfung erscheint folgende Meldung:
Falls der QR-Code nicht lesbar sein sollte, gehen Sie auf „Bonkopie“ und drücken den Button „Vorschau“. Stellen Sie den Zoom (Lupe) auf eine höhere Prozentzahl. Nun lesen Sie den Code erneut ein.