Nullbeleg / Monatsbeleg / Jahresbeleg RKSV
Definition der Begriffe
Monatsbeleg
Der Monatsbeleg ist ein sog. „Nullbeleg“ der den Betrag von 0,00 Euro ausweist und gleichzeitig den ordnungsgemäßen Betrieb der Registrierkassensignatur prüft.
Arbeitet die Signatur nicht ordnungsgemäß wird auf dem Beleg der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ ausgewiesen.
Jahresbeleg
Der Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember und muss bis 15.02 des Folgejahres mit dem APP (Smartphone) „Belegcheckapp“ überprüft werden.
Automatischer Nullbeleg-Druck
Ab der Version 8.8.0.6 wird der Monats- bzw. Jahresbeleg für die RKSV beim Kassenstart (im neuen Monat) automatisch ausgedruckt. Nachdem der Beleg gedruckt wurde, erscheint folgende Meldung:
Jahresbeleg bei Finanzonline melden
Nullbeleg nachdrucken:
Im Reiter „FUNK“ den Button „Nullbeleg drucken“ auswählen.
Prüfung des Jahresbelegs
Auf dem Smartphone das App „BMF Belegcheck“ installieren und starten
-
- Schritt Beleg scannen
2. Authentifizierungscode eingeben
Kein Authentifizierungscode? So erhalten Sie diesen
3. Prüfergebnis erhalten
Authentifizierungscode
Sollte der Authentifizierungscode vergessen sein, kann dieser in Finanzonline nachgelesen werden.
In Finanzonline anmelden
Den Bereich Registrierkassen öffnen
Im Bereich Belegprüfung die Verwaltung der Authentifitierungscodes öffnen
Code ablesen bzw. anfordern
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