Nullbeleg / Monatsbeleg / Jahresbeleg RKSV

Definition der Begriffe

Monatsbeleg

Der Monatsbeleg ist ein sog. „Nullbeleg“ der den Betrag von 0,00 Euro ausweist und gleichzeitig den ordnungsgemäßen Betrieb der Registrierkassensignatur prüft.
Arbeitet die Signatur nicht ordnungsgemäß wird auf dem Beleg der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ ausgewiesen.

Jahresbeleg

Der Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember und muss bis 15.02 des Folgejahres mit dem APP (Smartphone) „Belegcheckapp“ überprüft werden.

Automatischer Nullbeleg-Druck

Ab der Version 8.8.0.6 wird der Monats- bzw. Jahresbeleg für die RKSV beim Kassenstart (im neuen Monat) automatisch ausgedruckt. Nachdem der Beleg gedruckt wurde, erscheint folgende Meldung:

Jahresbeleg bei Finanzonline melden

Nullbeleg nachdrucken:

Im Reiter „FUNK“ den Button „Nullbeleg drucken“ auswählen.

Prüfung des Jahresbelegs

 

Auf dem Smartphone das App „BMF Belegcheck“ installieren und starten

 

 

    1. Schritt Beleg scannen

 

2. Authentifizierungscode eingeben
Kein Authentifizierungscode? So erhalten Sie diesen

 

3. Prüfergebnis erhalten

Authentifizierungscode

Sollte der Authentifizierungscode vergessen sein, kann dieser in Finanzonline nachgelesen werden.

 

In Finanzonline anmelden


 

 

Den Bereich Registrierkassen öffnen


 

 

Im Bereich Belegprüfung die Verwaltung der Authentifitierungscodes öffnen


 

 

Code ablesen bzw. anfordern


 

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